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   FG Hamburg, 20.01.2012 - 4 K 7/11   

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https://dejure.org/2012,8964
FG Hamburg, 20.01.2012 - 4 K 7/11 (https://dejure.org/2012,8964)
FG Hamburg, Entscheidung vom 20.01.2012 - 4 K 7/11 (https://dejure.org/2012,8964)
FG Hamburg, Entscheidung vom 20. Januar 2012 - 4 K 7/11 (https://dejure.org/2012,8964)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Vertrauensschutz nach Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK bei unverbindlicher Falschauskunft der Zollstelle

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zoll: Vertrauensschutz nach Art. 220 Abs. 2 lit. b) Zollkodex

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Die Nacherhebung von Einfuhrzoll bei falscher Auskunft der Zollverwaltung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.06.2011 - VII R 36/10

    Nacherhebung von Einfuhrabgaben wegen Änderung einer langjährigen, den

    Auszug aus FG Hamburg, 20.01.2012 - 4 K 7/11
    Von Bedeutung ist insoweit auch die Länge des Zeitraums, in dem die Behörde in ihrem Irrtum verharrte (BFH, Urteil vom 07.06.2011, VII R 36/10).

    Ein Wirtschaftsbeteiligter kann sich nicht auf die Unkenntnis der im Amtsblatt veröffentlichten Rechtsvorschriften berufen (BFH, Urteil vom 07.06.2011, VII R 36/10).

  • EuGH, 26.06.1990 - C-64/89

    Hauptzollamt Giessen / Deutsche Fernsprecher

    Auszug aus FG Hamburg, 20.01.2012 - 4 K 7/11
    In diesem Sinne versteht der Senat den Gerichtshof der Europäischen Union, der mit Urteil vom 26.06.1990 (C-64/89) auf die Frage des Bundesfinanzhofs, ob Erkennbarkeit anzunehmen ist, wenn der Beteiligte den Irrtum anhand der maßgebenden - veröffentlichten -, weder unklaren noch unvollständigen Vorschriften hätte feststellen können, oder ob der Irrtum auch dann als nicht erkennbar zu werten sei, wenn die Zollstelle ihre der Zollbehandlung zugrunde gelegte irrtümliche Auffassung gegenüber dem Beteiligten durch zweimalige Auskunft - ohne rechtliche Bindungswirkung - zum Ausdruck gebracht habe, geantwortet, dass der wiederholte Irrtum der Zollbehörden ein Anhaltspunkt dafür sei, dass das zu lösende Problem verwickelt gewesen sei.
  • EuGH, 26.11.1998 - C-370/96

    Covita

    Auszug aus FG Hamburg, 20.01.2012 - 4 K 7/11
    Dabei übersieht der Senat nicht, dass von einem Zollschuldner verlangt wird, dass er sich über die in Betracht kommenden Rechtsvorschriften anhand ihrer im Amtsblatt erfolgten Veröffentlichung informiert und er nicht davon ausgehen kann, dass die Rechtsänderungen schon jeder Zollstelle bekannt sind (EuGH, Urteil vom 26.11.1998, C-370/96; Alexander in Witte, Art. 220 Zollkodex Rn. 30 m. w. N.).
  • BFH, 28.11.2005 - VII B 116/05

    Nacherhebung von Einfuhrabgaben

    Auszug aus FG Hamburg, 20.01.2012 - 4 K 7/11
    Vielmehr muss der Irrtum auf ein Handeln der Zollbehörde zurückzuführen sein (BFH, Beschluss vom 28.11.2005, VII B 116/05).
  • FG Hamburg, 03.05.2011 - 4 K 63/11

    Muss der Bürger schlauer sein als der Zoll?

    Auszug aus FG Hamburg, 20.01.2012 - 4 K 7/11
    Vor dem Hintergrund, dass das berechtigte Vertrauen des Zollschuldners in das Handeln der Behörde geschützt werden soll, ist insbesondere auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen (FG Hamburg, Urteil vom 03.05.2011, 4 K 63/11).
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